Eine Teilnahme am Gewinnspiel des Instagram-Accounts „wir.schaffen.was“ ist nur unter Einbeziehung nachfolgender Teilnahmebedingungen möglich:

1. Veranstalter des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel wird durch den Zukunft Metropolregion Rhein-Neckar e.V., M 1, 4-5 in 68161 Mannheim (nachstehend „Veranstalter“) durchgeführt.

2. Wer darf teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet sowie einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Pro Person ist je Gewinnspiel nur eine Teilnahme möglich. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter:innen des Veranstalters und mit diesen verbundene Unternehmen.

Die Teilnehmer:innen müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachweisen. Weisen die Teilnehmer:innen innerhalb der von dem Veranstalter gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält sich der Veranstalter vor, die Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen.

3. Wie nimmt man am Gewinnspiel teil?

Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, muss der/die Teilnehmer:in unter den Gewinnspiel-Post auf Instagram einen Kommentar schreiben.

Kommentare, die gegen deutsches Recht und/oder das Copyright verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der/die Teilnehmer:in ist damit vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen, die falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben oder in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen. Ebenso behält sich der Veranstalter vor, einzelne Teilnehmer:innen aufgrund sicherheitstechnischer Gründe vom Gewinnspiel auszuschließen.

Die Teilnahme über Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste oder sonstige Dienstleister ist nicht zulässig.

Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von jeglichem Erwerb von Waren oder Inanspruchnahme entgeltlicher Leistungen.

4. Was kann man gewinnen?

Auf Instagram gibt es 2. Tickets für das Mitmachkonzert der Lichterkinder im Rahmen des 8. Zeltfestivals Rhein-Neckar am 23. Juni zu gewinnen.

Der Veranstalter ist berechtigt, Änderungen an den Gewinnen vorzunehmen. In diesem Fall erhält der Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn.

5. Beginn und Ende des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel beginnt mit der Veröffentlichung auf dem Instagram-Accounts „wir.schaffen.was“ und endet am Mittwoch, den 19.06.2024 um 23:59 Uhr.

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit, ohne Einhaltung von Fristen, ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründe ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, sofern es aus technischen (z. B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software und Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, das Gewinnspiel ordnungsgemäß durchzuführen.

6. Ermittlung des Gewinners/der Gewinnerin & Erhalt des Gewinns

Die Ermittlung der Gewinner/innen erfolgt nach dem Losverfahren.

Der/die Gewinner:in wird über die Marketing-Abteilung des Veranstalters per Direktnachricht benachrichtigt. Meldet sich der/die Gewinner:in nicht innerhalb von 24h Stunden unter Angabe seiner/ihrer Adresse zurück, wird ein/e neue/e Gewinner:in ausgewählt.

Der Gewinn wird den Gewinner:innen zugestellt.

7. Freistellung von Instagram

Das Gewinnspiel wird nicht von Meta, bzw. Instagram unterstützt, gesponsert oder organisiert. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu diesen Plattformen. Bei Teilnahme an diesem Gewinnspiel stellen alle Teilnehmer:innen Instagram von jeglichen Ansprüchen oder jeglicher Haftung in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel frei. Instagram steht nicht als Ansprechpartner für das Gewinnspiel zur Verfügung.

8. Datenschutz

Bei Fragen zum Thema Datenschutz steht den Teilnehmer:innen der Veranstalter gern zur Verfügung. Ansprechpartner und sogenannter Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist der Veranstalter, auch zu erreichen unter wirschaffenwas@m-r-n.com.

Der Veranstalter erhebt und verarbeitet im Fall des Gewinnes folgende Daten nach § 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO des Gewinners, um den jeweiligen Gewinner:innen ihren Gewinn überreichen zu können: Instagram-Name, Vor- und Nachname, Adresse. Diese Daten werden nur dann an Dritte weitergegeben, soweit das für die Gewinnabwicklung zwingend erforderlich ist (z. B. zur Gewinnzustellung). Der Veranstalter löscht die Daten nach Abschluss des Gewinnspiels und Bekanntgabe der Gewinner:innen vollumfänglich spätestens 4 Wochen nach Abwicklung des Gewinnspiels.

 

Soweit der Veranstalter personenbezogene Daten von den Teilnehmer:innen verarbeitet, stehen den Teilnehmer:innen als Betroffenen insbesondere nachfolgende Betroffenenrechte unter den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zu:

Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO, § 34 BDSG)

Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO, § 34 BDSG)

Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO, § 35 BDSG)

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)

Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)

Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO, § 19 BDSG)

Recht auf Widerruf von Einwilligungen (Artikel 7 Absatz 3 DSGVO)

Recht auf Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungsmaßnahmen (Artikel 21 DSGVO)

9. Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, welche von ihm oder einem Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und/oder Gesundheit, für die der Veranstalter unbeschränkt haftet.

Der Veranstalter haftet nicht für die Verfügbarkeit der Instagram-Seite sowie etwaige Übertragungsfehler.

10. Schlussbestimmungen

Das Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen; die Datenschutz-Rechte bleiben unberührt.