Gut zu wissen: Das Bundeskabinett beschließt einen Entwurf zum Freiwilligen-Teilzeitgesetz

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Der Gesetzentwurf sorgt für bessere Rahmenbedingungen für Freiwillige.

Konkret geht es in dem Entwurf um die Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten und im Bundesfreiwilligendienst für Freiwillige unter 27 Jahren sowie um die Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz). Folglich verbessern sich die Rahmenbedingungen für den Bundesfreiwilligendienst (BFD), für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ).

Bisher haben die Freiwilligen für ihr Engagement ein Taschengeld erhalten, dessen Höhe individuell mit den Einsatzstellen vereinbart wurde und einer Obergrenze unterliegt. Diese wird nun von monatlich 438 Euro auf 584 Euro angehoben. Einsatzstellen sollen zusätzlich zukünftig Mobilitätszuschläge zahlen dürfen.

Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz schafft für Freiwillige unter 27 Jahren die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu leisten, ohne dafür persönliche, gesundheitliche oder familiäre Gründe nachweisen zu müssen (wie bisher erforderlich). Der Dienst muss sich dabei auf mehr als 20 Stunden belaufen und alle Beteiligten müssen mit der Teilzeit einverstanden sein.

Wer mehr erfahren oder sich intensiver einlesen möchte, ist hier genau richtig:

www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/bundeskabinett-beschliesst-entwurf-zum-freiwilligen-teilzeitgesetz-232248